π§ Neue Verkehrsmassnahme Aarefeld in Steffisburg π§
π§ Neue Verkehrsmassnahme in Steffisburg π§
π’ Wichtig für alle Anwohner & Besucher!
Die Sicherheitskommission Steffisburg hat – gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV, BSG 732.111.1) – folgende Massnahme beschlossen:
π« Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder π«
π Parkieren ist nur noch in den markierten Feldern erlaubt!
π Diese Regel gilt für folgende Strassen:
• π£οΈ Aarestrasse
• π£οΈ Blüemlisalpstrasse
• π£οΈ Fasanenweg
• π£οΈ Fährenstrasse
• π£οΈ Forellenweg
• π£οΈ Glättemühleweg
• π£οΈ Hasenweg
• π£οΈ Jungfraustrasse
• π£οΈ Kirschenallee
• π£οΈ Pfauenweg
• π£οΈ Sanddornweg
• π£οΈ Uferweg
π Gültigkeit:
β
Die Parkplatzregelung gilt ab sofort!
β‘οΈ Die Signalisation ist bereits umgesetzt
βΈ»
π Zusätzlich umgesetzt:
Wie an der 85. Hauptversammlung besprochen:
β
Signalisation beim Bahnhof Steffisburg wurde verbessert
β
Neue Bodenmarkierungen beim Glättemühleweg angebracht, um klarzustellen:
π¦ Kein Rechtsvortritt – die Vortrittsregelung ist jetzt eindeutig sichtbar!
βΈ»
π Bitte beachten:
Falsch parkierte Fahrzeuge können gebüsst πΈ oder abgeschleppt π werden.
βΉοΈ Weitere Infos: π www.steffisburg.ch
π Danke fürs rücksichtsvolle Parken und für ein sicheres Miteinander im Quartier!